Integrations- und Berufliche Massnahmen der IV bei ConSol
Für einen Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt bietet ConSol im Auftrag der Invalidenversicherung IV folgende Programme an:
Integrationsmassnahmen im Rahmen der 5. IV-Revision
Im Rahmen des neuen IV-Gesetzes (Art. 14a) führen wir für die IV-Stellen Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation aus:
- Belastbarkeitstraining (Dauer 1 - 3 Monate)
- Aufbautraining (Dauer ca. 6 Monate)
- Arbeit zur Zeitüberbrückung (Dauer 3, max. 12 Monate)
Massnahmen beruflicher Art
Abklärungen
Eine Abklärungsmassnahme der IV dauert in der Regel 3 Monate und hat die Ermittlung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der versicherten Person zum Ziel. Mit einer Abklärung können Sie feststellen, wo und wie Sie beruflich Fuss fassen wollen. Eine berufliche Abklärung ist in allen Betrieben von ConSol möglich.
Arbeitstraining
Das Arbeitstraining ist die gezielte Vorbereitung auf eine neue oder erneute Berufstätigkeit und dauert in der Regel 6 Monate. Im Auftrag der IV trainieren wir die Arbeitsfähigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und quantitative sowie qualitative Leistungsfähigkeit einer Person. Ziel eines Arbeitstrainings kann u.a. die Wiedereingliederung im offenen Arbeitsmarkt sein. Ein Arbeitstraining ist in allen ConSol Betrieben möglich.
Ausbildungen und Umschulungen
Zudem bietet ConSol Office die Möglichkeit an, eine berufliche Erstausbildung bzw. eine Umschulung als Kaufmann/Kauffrau zu machen. Die Lehre dauert, je nach Profil, zwei bzw. drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest bzw. einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis ab.
Für eine berufliche Umschulung – z.B. von einer handwerklichen in eine kaufmännische Tätigkeit – können Interessierte mit Unterstützung der IV auch während eines Jahres ein Arbeitstraining im ConSol Office absolvieren – z.B. verbunden mit dem Besuch einer Handelsschule.
Praktika im kaufmännischen Bereich
Unser Ziel ist es, Personen nach der Ausbildung bzw. dem Arbeitstraining in den freien Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein Praktikum in einem externen Betrieb ist der erste Schritt für die erfolgreiche Eingliederung. Unsere Mitarbeitenden können dadurch ihre Kompetenzen in einem realen Arbeitsumfeld unter Beweis stellen – eine wichtige Erfahrung für die persönliche Entwicklung und die berufliche Integration.
Weitere Informationen für Arbeitgeber, die ein Praktikum anbieten möchten (PDF-Download 700 KB)
Wichtiger Hinweis
Für eine berufliche Massnahme dieser Art braucht es immer eine Verfügung der IV. Diese Verfügung kann auch von IV-Stellen aus anderen Kantonen erfolgen, d.h. berufliche Massnahmen bei ConSol sind nicht an einen Wohnsitz im Kanton Zug gebunden.
Weitere Voraussetzungen
- Bereitschaft zu einer qualifizierten Berufstätigkeit
- Lernbereitschaft und Offenheit für Neues
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und in einem Team
- Absolvieren einer befristeten Schnupperzeit
